Energieausweis - Architekt Baugutachter Otto Tremel

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Unsere Leistungen im einzelnen
Energieausweis
 
Offizieller Aussteller Energieausweis/-pass   gelistet bei DENA Deutscher Energie Agentur  unter der Nr.: 641156

Die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll nun zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Für alle VERMIETUNGEN,  VERKÄUFE  und NEUBAUTEN von Immobilieneigentum  wird der Energieausweis/ -pass zur Pflicht.
Für kleinere Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1978 gebaut wurden reicht der einfache verbrauchsorientierte Energieausweis/ -pass.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere bedarfsorientierte Energieausweis/ -pass zur Pflicht.
Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Bei allen übrigen größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen.
Bis die Neuregelung 2008 in Kraft tritt, gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen. Die Laufzeit des Energieausweis/ -pass, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.
Der am Bedarf ausgerichtete Energieausweis/ -pass liefert Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen.
Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

Hausbesitzern, die wissen wollen, wo möglicherweise Energie in ihrem Gebäude verloren geht und wie sie besser und effizienter eingesetzt werden kann, bieten wir die Möglichkeit, sich einen bedarfsbasierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Nur damit bekommen Eigentümer eine fundierte Begutachtung und eine realistische Analyse des energetischen Zustands ihrer Immobilie.
        
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Diagramm dieser Webseite     („Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“)

 
 
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